Ingenieurbüro Michael Pfaff

Dienstleistungen

Haupt-/Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen gem. §29/47 StVZO

Bei der Hauptuntersuchung, im Volksmund auch TÜV genannt, wird das Fahrzeug von uns auf die Verkehrssicherheit, die Vorschriftsmäßigkeit und den Umweltschutz hin überprüft. Geregelt ist dies durch den Gesetzgeber im §29 StVZO. Es handelt sich dabei um eine zerlegungsfreie Sichtprüfung, sowie Funktions- und Wirkungsprüfung aller Bauteile und Systeme, die relevant für die Verkehrssicherheit sind.

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne unsere Onlineterminfunktion über folgenden Link nutzen. Auch können Sie uns gerne persönlich anrufen oder über die angegebene WhatsApp Nummer kontaktieren. Bitte bringen Sie zur Hauptuntersuchung Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit.

 

Mit der TÜV NORD Checkliste können Sie sich schon im Vorfeld optimal auf die Hauptuntersuchung vorbereiten.

Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung finden Sie hier.

Gutachten nach §19 und §21 StVZO (Änderungsabnahmen und Vollgutachten)

Sie möchten ihr Fahrzeug individualisieren, sowie legal und sicher auf der Straße unterwegs sein? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir beraten Sie gerne bei Ihrem geplanten Ein-, An- oder Umbau. Denn vor jedem Umbau sollten Sie zuerst sichergehen, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und im welchen Umfang der Umbau Eintragungsfähig ist. Daher kontaktieren Sie uns am besten vorab per Mail oder unter der WhatsApp Nummer.

 

Beachten Sie bitte, dass eine Abnahme nach §19 StVZO unter Umständen auch dann notwendig ist, wenn eine ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegt. Daher gilt Grundsätzlich, sobald eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmen zu erwarten ist, sich die Fahrzeugart ändert oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen sein und benötigt dann eine neue Abnahme.

 

Weiter Informationen finden Sie auch in unserem TÜV Nord Tuning Ratgeber.

Ausnahmegutachten nach §70 StVZO

Eine Ausnahmegenehmigung wird oft benötigt, wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland Importieren und dieses nicht den EG-Richtlinien entspricht. Auch wird eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO benötigt, wenn ein Fahrzeug oder die Kombination sich hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtgewicht), Ausrüstung oder in sonstiger Weise außerhalb der geltenden Vorschriften bewegt.

 

Damit eine Ausnahmegenehmigung in Deutschland erteilt werden kann, muss die örtliche Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle dies genehmigen. Um eine Ausnahme zu beantragen müssen Sie in Baden-Württemberg einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausfüllen. Hier wird auch ein Gutachten nach §70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes gefordert.

 

Gerne erstellen wir für Sie ein Gutachten nach §70 StVZO oder beraten Sie im Vorfeld, was hierfür notwendig ist. Kontaktieren Sie uns hierzu am besten per Email oder per WhatsApp und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO

Eine Begutachtung nach §23 StVZO wird benötigt um ein H-Kennzeichen zu bekommen. Das H-Kennzeichen steht für „historisch“. Durch die H-Zulassung bekommt man steuerliche Vorteile und kann bei der Versicherung einen gesonderten Tarif bekommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man Umweltzonen ohne Umweltplakette befahren darf.

 

Bei der Begutachtung wird bestätigt, dass das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand ist und das der Erhaltungs- sowie Pflegezustand innen und außen sehr gut ist. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten Zeitgeist entsprechen und somit für die Nachwelt erhaltungswürdig sein. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Fahrzeug es sich handelt. Wichtig ist, dass der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und sich das Fahrzeug von „normal“ erhaltenen Fahrzeugen in dem Baujahr abhebt.

Gerne können Sie bei uns einen Termin Online, telefonisch oder per WhatsApp ausmachen. Weiter Informationen finden Sie auch unter folgendem Link

Gasprüfung an Campingfahrzeugen

Zur Hauptuntersuchung von Wohnwagen und Wohnmobilen gehört die Gasprüfung nach G607. Dabei wird die Campinggasanlage und alle damit zusammenhängende Geräte und Bauteile auf Dichtigkeit und Funktion geprüft. Unter anderem schauen wir auch auf das Ablaufdatum von Druckminderer und Gasschlauch. Diese müssen nämlich alle 10 Jahre ersetzt werden.

 

Zurzeit wird das Regelwerk zur Campinggasprüfung von den beteiligten Behörden und Verbänden überarbeitet und ist daher teilweise von der Überprüfungspflicht in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung ausgenommen. Den jeweils aktuellen Stand zum Thema und weitere Auskünfte rund um die Prüfung von Campingfahrzeugen erhalten Sie jederzeit bei uns!

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne unsere Onlineterminfunktion über folgenden Link nutzen. Auch können Sie uns gerne persönlich anrufen oder über die angegeben WhatsApp Nummer kontaktieren.

Schaden- und Wertgutachten mittels TÜV NORD Sofortgutachten

In Deutschland gibt es zusätzlich zu den gesetzlichen Prüfungen nach §29 StVZO für gewerblich genutzte Fahrzeuge die Pflicht zu erweiterten Untersuchungen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dies kann sich auf Geschäftsfahrzeuge beziehen (DGUV 70 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge) oder auf Zusatzausstattung, wie Ladekrane oder Ladungssicherung. Ob Ihr Betrieb oder Ihre betriebliche Einrichtung von diesen Prüfungspflichten betroffen ist, erfahren Sie gerne bei uns in einem persönlichen Beratungsgespräch oder auch vor Ort in Ihrem Betrieb.

Kontakt

Ingenieurbüro Michael Pfaff
Lange Straße 54
72285 Pfalzgrafenweiler